Spanien/Galizien/Pflichtteilsrecht

Hier besteht kein Noterbenrecht, dies im Gegensatz zu Aragón. Das heißt sie sind am Nachlass nicht beteiligt, sondern sie haben nur eine Geldforderung gegen den Erben, dies entspricht dem Foralerbrecht in Katalonien und dem deutschen Pflichtteilsrecht. Diese beträgt insgesamt 1/4 des Nachlasswertes. Hiervon steht jedem Abkömmling ein Bruchteil entsprechend der Anzahl der Abkömmlinge zu, wobei … Spanien/Galizien/Pflichtteilsrecht weiterlesen