Spanien/Baskenland/Pflichtteil
Der Pflichtteil der Kinder ist im Basken als Noterbrecht ausgestaltet und beträgt für alle Kinder zusammen insgesamt 4/5 des Nachlasses. Der Erblasser kann demnach nur über 1/5 des Nachlasses frei verfügen. Dies stellt im Vergleich zu Deutschland eine massive erbrechtliche Bevorzugung von Kindern dar. Der überlebende Ehegatte hat als Pflichtteilsrecht ein Nießbrauchsrecht an 1/2 des … Spanien/Baskenland/Pflichtteil weiterlesen
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