Die Entwicklung der Vermögen, des Lebensstils, und Auswirkungen auf die Erbschaften in den Jahren 2030, 2040 und 2050.
Der Trend, dass das zu vererbende bzw. zu verschenkende Vermögen geringer wird, hat sich nunmehr verstärkt.
Bei der Berechnung wurde Betriebsvermögen mit einer Vermögenssumme pro Erbfall von mehr als 26 Mio Euro bzw. 26 Mio Euro bei Schenkungen herausgenommen.
Es ist die Vererbenssituation und somit Vermögenssituation von 1995 bis zum Jahr 2022 zu untersuchen und zwar nach Altersgruppen.
Es fällt auf, dass das Vermögen sowohl der Gruppe der 30jährigen als auch der Gruppe der 40jährigen aus dem Jahr 2022 weniger Vermögen hat, als dieselbe Gruppe der 30- bis 40jährigen aus dem Jahr 1995.
Besonders auffällig ist der Rückgang des selbst erworbenen Immobilienvermögens sowohl bei den 30jährigen als auch bei den 40jährigen.
Bei den 30jährigen ist es so, dass diese im Jahr 2022 um mehr als 30 % weniger Wohnungseigentum sich erworben hatten, als 1995.
Die 30- bis 40jährigen im Jahr 2022 sind weitaus gebildeter als diejenigen, aus dem Jahr 1995. Die Zahl derjenigen, die akademische Abschlüsse haben, ist deutlich gestiegen.
Nichtsdestotrotz ist die Einkommenssituation insgesamt für diese Gruppe zurückgegangen.
Der Rückgang des vergleichbaren Nettoeinkommens hat vielerlei Ursachen.
Einerseits sind Sozialabgaben und Steuern unverhältnismäßig gestiegen, sodass das Nettorealeinkommen in diesem Zeitraum im Hinblick auf die Nettoeinkommen sich allenfalls auf dem 1995er Niveau bewegen trotz einer höheren Anzahl von Studienabgängern.
Wenn nunmehr die Zahl der Überstunden zum Jahresarbeitsaufwand hinzugerechnet werden, ist in den Zeiträumen von 1995 bis 2022 die Jahresarbeitszahl in einem ganz erheblichen Umfang gefallen.
Gerade bei einem Teil der 30- bis 40jährigen liegt eine sehr hoher Zahl von Teilzeitbeschäftigen vor.
Das verfügbare Spareinkommen ist wegen der gestiegenen Ausgaben in den unterschiedlichsten Bereichen immer mehr gefallen.
Zudem besteht ein deutlich geringeres Interesse an dem Erwerb einer eigenen Immobilie, als in den Zeiträumen von 1980 bis 1995.
Das Lebensziel zahlreicher Menschen aus den Jahren 1985 bis 1995 eine eigene Immobilie zu Eigentum zu nennen und diese bis zum Ende des Arbeitslebens abgezahlt zu haben, ist ersetzt worden durch eine Lebensmentalität, die eher im konsumistischen Bereich liegt.
Die Rücklagenbildung bei beiden Gruppen hat dazu geführt, dass hier Geldvermögen deutlich geringer vorhanden ist, wenn zugleich auch die Verbindlichkeiten bei beiden Altersgruppen deutlich höher liegen, als im Jahr 1995.
Perspektivisch ist daher anzunehmen, dass die heute 30- bis 40jährigen, obwohl ihnen bereits Erbschaften zugeflossen sind, in einem Volumen des in etwa des 10fache ist von der Summe, die in dem Zeitraum 1995 an die vergleichsbare Altersgruppe geflossen ist, ist deren Vermögen trotz Hineinrechnung von Erbschaften geringer.
Auch die zukünftig zu erwartenden Erbschaften dieser Gruppe der 30- bis 40jährigen wird deutlich geringer ausfallen, als in früheren Jahren.
Die Tendenz, dass die Menschen immer älter werden und dass die Kosten im Alter allerdings auch immer mehr steigen werden, wird prognostisch dazu führen, dass die Nachlassvermögen noch einmal deutlich fallen werden.
Die Zahl der steigenden Erbfälle, nunmehr ist die Zahl von 1 Mio Erbfälle pro Jahr überschritten, führt dazu, dass sich das Vermögen immer mehr verteilt auf die größere Anzahl der Erben.
Dies bedeutet auch, dass der Erwerb des Einzelnen aus Erbschaften in den nächsten Jahren deutlich sinken wird.
Es ist davon auszugehen, dass der Erwerb des Einzelnen aus Erbschaften sich kontinuierlich in den nächsten Jahren verringern wird. Im Gegensatz zum Jahr 2020 soll der Erwerb des Einzelnen Erwerbers aus Nachlässen um ungefähr 10 bis 15 Prozent (inflationsbereinigt) im Gegensatz zu 2020 gefallen sein. Für das Jahr 2040 ist bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Zahlen mit einem Rückgang von etwa 25 bis 30 % zu rechnen und für das Jahr 2050 ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Erbfallsumme, die jedem Einzelnen zufließt, nur noch etwa 50 % der Summe aus dem Jahr 2020 sein wird.
Dies bedeutet für die im Erbrecht tätigen wegen des höher anstehenden Verteilungskampfes um die immer geringer werdenden Erbschaften, eine deutlich höhere Anforderung an die Erstellung von streitverhindernden letztwilligen Verfügungen.
Weitere Ursachen des geringer werdenden Nettonachlassvermögens pro Person liegt auch in dem Umstand begründet, dass viele Personen den Vorruhestand gewählt haben, ohne dass die einkalkulieren konnten, dass steigende Energiekosten und Sanierungskosten das Nettoeinkommen übersteigen wird, sodass ein Rückgriff auf die ersparten Gelder notwendig ist.
Die Herausnahme aus dem Sparvermögen bei den nunmehr 60, 70 und 80jährigen Personen mit einem Renteneinkommen, welches als Ehepaar geringer ist als 3.000 Euro brutto monatlich, hat im erheblichen Umfang zugenommen.
Das konservativ angelegte Sparvermögen ist in den letzten Jahren um ca. 10 % für laufende Kosten wie wohnen und Seniorenheimunterbringungen verwendet worden.
Festzuhalten ist weiterhin, dass Erbschaften generell nicht zu einer deutlichen Vermögensvermehrung bei den Erben führen.
Der Zufluss aus Erbschaften macht in der Topgruppe lediglich 1/3 des zu diesem Zeitpunkt schon vorhandenen Vermögens der Erben aus.
Gerade der Zufluss aus Erbschaften für 30 bis 40jährige ist eher gering.
Der größte Teil der Personen, die Vermögen aus Nachlässen bekommen, sind etwa 50 Jahre und älter.
Die Vermögensbildung muss daher aus eigenen Anstrengungen, soweit möglich, erfolgen.