Quotenvermächtnis

Der Erblasser kann auch durch die Anordnung eines Vermächtnisses bestimmen, dass der Vermächtnisnehmer eine gewisse Quote, entweder vom Gesamtnachlass oder auch eine gewisse Quote vom Bankguthaben bekommen soll.

Ein derartiges Vermächtnis wird als Quotenvermächtnis bezeichnet. Vorteil des Quotenvermächtnisses ist, dass der Testamentserrichter die Zuwendung durch Vermächtnis unabhängig von Inflation, Geldwertschwankungen und eventuellem zukünftigen Verbrauch gestalten kann.