Pflegeversicherung

Jeder, der ein gewisses Maß an Unterstützung bei der Pflege braucht, kann die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob sich derjenige zu Hause, in einer Wohnanlage oder in einem Heim befindet und dort betreut wird. Die Höhe der Zahlung hängt davon ab, wie hilfebedürftig jemand ist.

Pflegestufe I:

In Pflegestufe I wird der Antragsteller eingestuft, wenn der Antragsteller im Wochendurchschnitt mindestens 90 Minuten tägliche Hilfe benötigt. Die Hilfe kann benötigt werden, z. B. beim An- und Ausziehen, beim Waschen, beim Essen, sowie bei Erledigungen außerhalb der Wohnung. Gleichfalls fällt darunter die Versorgung des Haushaltes.

Pflegestufe II:

Bei Pflegestufe II benötigt der Antragsteller im Wochendurchschnitt mindestens drei Stunden tägliche Hilfe, und zwar dreimal am Tag oder öfter. Die Versorgung des Haushaltes muss sozusagen komplett übernommen werden.

Pflegestufe III:

In Pflegestufe III wird eingestuft, wenn der Antragsteller im Wochendurchschnitt mindestens fünf Stunden täglich, und auch regelmäßig nachts, Hilfe benötigt. Die Betreuung rund um die Uhr muss sozusagen gewährleistet werden. Dies bedeutet, dass nicht die gesamten Kosten übernommen werden. Es verbleibt ein ungedeckter Betrag.

Der ungedeckte Betrag in einem Wohnhaus errechnet sich nach Pflegestufen in etwa wie folgt:

Ungedeckter Betrag in Pflegestufe I ca. 1.250,00 €;
ungedeckter Betrag in Pflegestufe II ca. 1.300,00 €;
ungedeckter Betrag in Pflegestufe III ca. 1.650,00 €.