Motorsport: Oldtimer, Youngtimer und Güterstand der Gütergemeinschaft

Falls die Eheleute im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratet sein sollten und einer der beiden Sammler eines Oldtimers oder eines Oldtimer-Motorrads sein sollte, dann fallen diese Oldtimer wie folgt in den Nachlass:

Unabhängig von der Eigentumslage, auch wenn der überlebende Ehepartner der Oldtimersammler/Motorradsammler gewesen ist, fällt aufgrund des Güterstands der Gütergemeinschaft jeweils ein 50%-Anteil an den Oldtimern/Youngtimern/Sammlermotorrädern in den Nachlass des Verstorbenen.

Wenn der Erblasser Sammler gewesen ist von Oldtimern und Youngtimern oder Motorrädern, fallen auch nur 50% in den Nachlass aufgrund der Gütergemeinschaft.

Nur dann, wenn die Oldtimer jeweils als Vorbehaltsgut bezeichnet worden sind, fallen sie in die eine oder in die andere Vermögensposition.