Niedrige Zinsen/Kapitalerträge: Problemstellungen für Stiftungen

Zahlreiche Stiftungen werden in dem Jahr 2010, und derzeit noch 2011, ihre Stiftungszwecke nicht verfolgen können, da die Erträgnisse aus den sicheren Geldanlagen deutlich, im Gegensatz zu den früheren Jahren, zurückgegangen sind.

Bei sicheren Vermögensanlagen ist eine Rendite von etwa 2,5 % festzustellen.

Nachdem Stiftungen nach überwiegender Auffassung der Stiftungsbehörden eine Inflationsrückstellung vorzunehmen haben, hat dies zur Konsequenz, dass die Inflationsrückstellung, die zwischen 1,5 und 3 % beträgt, dazu führt, dass diese Inflationsgleichsrückstellung höher ist als die Zinserträge, so dass eine Ausschüttung für Stiftungszwecke nicht vorgenommen werden kann.

Dies kann dazu führen, dass selbst dann, wenn in einem Jahr die Zinserträgnisse höher sind als die Rückstellungen, zuerst die Fehlbeträge der vorigen Jahre (Differenzbetrag zwischen Rückstellung und Zinserträgen) ausgeglichen werden müssen, bevor es zu Auszahlungen kommen kann.

Hinzu kommt noch, dass trotz dieser Situation, nämlich keine Ausschüttungen, die Stiftung jährlich bzw. zweijährlich zu prüfen ist und hierbei je nach Aufsichtsbehörde unterschiedliche Beträge anfallen können.

Bedauerlicherweise kommt es immer wieder dazu, dass bei kleineren Stiftungen, die Erträge wegen der Rückstellungen (Inflationsausgleich) nicht ausschütten können, trotzdem 3 bis 5 Stunden Prüfungsaufwand angesetzt wird, der dann mit etwa 200,- bis 500,- € zu Buche schlägt.

Es sollte hierbei Wert darauf gelegt werden, dass die eingereichten Unterlagen, die oftmals durch den Steuerberater vorbereitet werden, derart strukturiert sind, so dass der Prüfungsaufwand bei derartigen Stiftungen sich unseres Erachtens auf etwa 20 bis 30 Minuten reduziert.