Eine vom Erblasser abgeschlossene Lebensversicherung wird im Erbfall an den im Lebensversicherungsvertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Versicherungssumme fällt daher nicht in den Nachlass. Eine Änderung des Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung ist durch unmittelbare Mitteilung gegenüber der Versicherungsgesellschaft vorzunehmen.