Italienischer Erblasser ohne Ehepartner und ohne Kinder

Wenn der Erblasser keine Kinder und keinen Ehepartner hinterlässt, ist seinen Eltern 1/3 des Nachlasses vorbehalten.

Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten und Eltern, ist den Eltern 1/4 des Nachlasses vorbehalten (Art. 544 Abs. 1 CC).