Italienischer Erblasser mit Ehepartner – Pflichtteil

Wenn der Erblasser, ohne Kinder zu hinterlassen, einen Ehegatten hinterlässt, ist diesem die Hälfte vorbehalten und 1/4 den Eltern.

Zusätzlich steht dem überlebenden Ehegatten das lebenslange Wohnrecht an der Familienwohnung und das Nutzungsrecht an der Einrichtung zu.

Wenn der Erblasser einen Ehegatten und ein Kind hat, ist jedem der beiden 1/3 des Vermögens als Noterbrecht vorbehalten.