Italien: Vererbung von GmbH-Anteilen

GmbH-Anteile sind grundsätzlich frei vererbbar. Der Erbe muss den Übergang des Geschäftsanteils vom Erblasser auf sich beim Handelsregister registrieren lassen und zusätzlich den Übergang des ererbten Geschäftsanteils im Gesellschaftsbuch eintragen lassen. Der Erbe muss hierzu folgende Unterlagen vorlegen:

  • die Sterbeurkunde
  • Kopie des Testaments
  • Notarielle Bescheinigung über seine Stellung als Erbe

Nach italienischem Gesellschaftsrecht kann die Vererbbarkeit von Geschäftsanteilen durch Regelung in der Gründungsurkunde ausgeschlossen werden.

Zusätzlich ist es möglich, die Vererbbarkeit von Geschäftsanteilen von der Zustimmung der Gesellschafter abhängig zu machen.