In das italienische Register werden eingetragen:
- öffentliche Testamente
- geheime Testamente
- besondere Testamente
- handschriftliche Testamente, die notariell verwahrt werden
- Urkunden über die Eröffnung handschriftlicher Testamente, die nicht unter 4. erfasst werden,
- Herausnahme von öffentlichen und geheimen Testamenten aus der notariellen Verwahrung sowie der Widderrufs,
- Urteile, die die Nichtigkeit einer registrierten Urkunde feststellen.