Italien – Testamentsregister

In das italienische Register werden eingetragen:

  1. öffentliche Testamente
  2. geheime Testamente
  3. besondere Testamente
  4. handschriftliche Testamente, die notariell verwahrt werden
  5. Urkunden über die Eröffnung handschriftlicher Testamente, die nicht unter 4. erfasst werden,
  6. Herausnahme von öffentlichen und geheimen Testamenten aus der notariellen Verwahrung sowie der Widderrufs,
  7. Urteile, die die Nichtigkeit einer registrierten Urkunde feststellen.