Italien – Pflichtteil

Anders als in Deutschland besteht der Pflichtteil nach italienischem Erbrecht nicht in einem schuldrechtlichen Anspruch (Zahlungsanspruch in Höhe des hälftigen Erbteils) gegen den Erben, sondern die jeweilige Pflichtteilsberechtigten erwerben ein sog. Noterbrecht („quota di riserva“), mit dem sie unmittelbar in Höhe ihrer Pflichtteilsquote als Erben am Nachlass beteiligt werden. Hat der Erblasser in seinem Testament die „Quota di riserva“ – den Pflichtteil – nicht beachtet, kann der Pflichtteilsberechtigte seine Beteiligung am Nachlass durch die sogenannte Herabsetzungsklage geltend machen.

Der überlebende Ehepartner, die ehelichen/unehelichen und adoptierten Kinder, die Eltern zählen zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

Die Quote des Pflichtteilsberechtigten ist davon abhängig, welche Person pflichtteilsberechtigt ist und ob der italienische Erblasser verheiratet war.

Wenn der Erblasser einen Ehegatten und mehrere Kinder hinterlässt, ist den Kindern die Hälfte des Vermögens und dem Ehegatten 1/4 des Nachlasses vorbehalten.