Italien – Klage des Erben gegen die Scheinerben

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Augsburg, Deutschland, vertritt seit nunmehr 20 Jahren italienische Staatsangehörige, deren Eltern in Italien verstorben sind.

Der Erbe kann nach dem Codice Civile vor dem Gericht auf Anerkennung seiner Erbeneigenschaft und auf Rückgabe des Erbschaftsvermögens klagen. Der Kläger muss jedoch nachweisen, dass er Erbe ist. Der Kläger muss nachweisen, dass er die Erbschaft angetreten hat. Frist zur Annahme der Erbschaft beträgt 10 Jahre. Wenn der Kläger innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall die Erbschaft nicht angenommen hat, kann er keine Klage mit Aussicht auf Erfolg erheben.