Italien: Kataster

Jede Immobilie in Italien ist im Grundstückskataster erfasst.

In Italien gibt es zwei Arten Katastern:

  • das nuovo-catasto edilizio urbano für städtische Grundstücke

    und

  • das nuovo-catasto terreni für Grundstücke im ländlichen Raum.

In diesen Katastern werden zwei Positionen festgehalten:

  • die Art der Immobilie, ihre Ausmaße und ihr Eigentümer

    und

  • der Katasterwert (rendita catastale)

Der Katasterwert wird berechnet nach

  • Größe der Immobilie (Anzahl der Räume)

    und

  • nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel

Die italienische Gemeinde legt die Bewertung

  • der Kategorien
  • der Lagen
  • der Klassen

fest, aus denen sich die Tarife ergeben.

Diese Daten können der gazzetta ufficiale entnommen werden.

Die Anzahl der Räume ist zu multiplizieren mit dem veröffentlichten Tarif und damit wird der Grundstücksertrag ermittelt.

Für vermietete und auch für nicht vermietete Immobilien wird Einkommenssteuer erhoben. Grundlage der Besteuerung ist der Katasterertrag.

Von dieser Besteuerung ist ausgenommen die Hauptwohnung.

Wenn ein Eigentümer neben der Hauptwohnung weitere Wohnungen, wie zum Beispiel Wochenendhäuser, selbst nutzt oder sie leer stehen lässt, wird als Einkommen der um 1/3 erhöhte Katasterertrag angesetzt.

Weiter wird in Italien bei Immobilien eine Grundsteuer (ici) erhoben. Die gemeindliche Grundsteuer wird als Promillesatz aus dem um 5% erhöhten Katasterertrag in zwei Halbjahresraten erhoben. Der Mindestsatz ist 4, der Höchstsatz ist 6 Promille.