Es müssen folgende Schritte unternommen werden
- Anzeige bei der Agenzia delle Entrare
- Eintragung in das Immobilieregister
- Meldung beim zuständigen Katasteramt
Bei der Agenzia delle Entrate müssen vorgelegt werden:
- Urkunde über den Familienstand des Verstorbenen
- Urkunden über den Familienstand aller Erben und Vermächtnisnehmer
- alle Katasterauszüge
- Antragsformular
- Kopie der eröffnete Testaments mit Eröffnungsniederschrift