Italien – Grundbuch, Umschreibung

Es müssen folgende Schritte unternommen werden

  • Anzeige bei der Agenzia delle Entrare
  • Eintragung in das Immobilieregister
  • Meldung beim zuständigen Katasteramt

Bei der Agenzia delle Entrate müssen vorgelegt werden:

  • Urkunde über den Familienstand des Verstorbenen
  • Urkunden über den Familienstand aller Erben und Vermächtnisnehmer
  • alle Katasterauszüge
  • Antragsformular
  • Kopie der eröffnete Testaments mit Eröffnungsniederschrift