Italien – gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt sich in erster Linie nach der Verwandtschaft zum Erblasser.

Die Abkömmlinge der absteigenden Linie erben zunächst. Die Kinder erben zu gleichen Teilen und schließen die anderen Verwandten von der Erbfolge aus. Wie im deutschen Recht treten die Enkel und übrigen Abkömmlinge eines vorverstorbenen Kindes an dessen Stelle. Nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Todes keine Abkömmlinge des Verstorbenen vorhanden sind, wird der Verstorbene von seinen Eltern und den Geschwistern zu gleichen Teilen beerbt.

Wenn beide Elternteile verstorben sind, wird der gradnächste Vorfahre Erbe.