Italien – Erbrecht des überlebenden Ehegatten

Der überlebende Ehegatte erbt wie folgt:

1/2 neben einem Kind bzw. dessen Abkömmlingen
1/3 neben mehreren Kindern bzw. deren Abkömmlingen
2/3 wenn keine Kinder vorhanden sind neben Eltern oder Geschwistern
1/1 in allen anderen Fällen, d. h. wenn weder Abkömmlinge, Eltern oder Geschwister vorhanden sind.

Nach italienischem Recht erhält der Ehegatte zudem noch das Wohnungsrecht an der Ehewohnung und die Nutzung des Hausrats, sofern sie im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten oder im Alleineigentum des Verstorbenen standen.