Irland: Instanzenweg in Zivilsachen

Supreme Court
(mit Sitz in Dublin)
Rechtsmittelgericht

High Court
(mit Sitz in Dublin)
Gericht erster Instanz und Rechtsmittelgericht für die Urteile des Circuit Court und bestimmter anderer Gerichte

Circuit Court
(mit Sitz in jeder der 26 Hauptstädte der Grafschaften)
Gericht erster Instanz bei einem Streitwert bis zu € 38.092,14 und
Rechtsmittelgericht für Urteile des District Court und bestimmter anderer Gerichte

District Court
(mit Sitz in den 23 Bezirken)
Gericht erster Instanz bei einem Streitwert bis zu € 6.348,69 (einschließlich Bagatellverfahren) und für Handelssachen bei einem Streitwert bis zu € 1.269,74

Supreme Court

Der Supreme Court ist Rechtsmittelgericht für alle Entscheidungen des High Court. Er ist ferner für Rechtsmittel des Court of Criminal Appeal zuständig, wenn dieser oder der Staatsanwalt bestätigt, dass die Entscheidung eine Rechtsfrage von außergewöhnlicher öffentlicher Bedeutung betrifft und es im öffentlichen Interesse angezeigt ist, ein Rechtsmittel beim Supreme Court zu erheben. Der Gerichtshof kann auch über eine Rechtsfrage befinden, die ihm vom Circuit Court vorgelegt wird.

Rechtsmittel oder sonstige Rechtssachen werden vom Supreme Court durch fünf Richter entschieden, sofern der Gerichtspräsident nicht verfügt, dass ein Rechtsmittel oder eine sonstige Rechtssache (ausgenommen Fragen im Zusammenhang mit der Verfassung) von drei Richtern verhandelt und entschieden wird. Der Gerichtshof kann in mehr als einer Kammer zugleich tagen.

High Court

Der High Court ist Gericht erster Instanz für Rechts- oder Tatsachenfragen in Zivilsachen. Der High Court hat ausschließliche Zuständigkeit in Fragen der Adoption von Kindern. Die meisten Fälle des High Court werden von einem Einzelrichter behandelt.

Der High Court ist in Zivilverfahren Rechtsmittelgericht für den Circuit Court. Daneben ist er auch dafür zuständig, Entscheidungen aller unterinstanzlichen Gerichte aufgrund bestimmter Vorlagen ( „Mandamus“, „Prohibition“ und „Certiorari“) zu überprüfen. Diese betreffen nicht den Inhalt der Entscheidungen der Untergerichte, sondern allein die Frage, ob eine Zuständigkeitsüberschreitung vorliegt.

Der High Court kann über Rechtsfragen entscheiden, die ihm vom District Court unterbreitet werden.

Grundsätzlich finden die Verhandlungen des High Court in Dublin statt. Er tritt jedoch auch in bestimmten Gemeinden zusammen, um Klagen auf Schadenersatz bei Körperverletzung und Personenschäden mit Todesfolge zu verhandeln. Der High Court behandelt Rechtsmittel des Circuit Court in bestimmten Gemeinden.

Circuit Court

Die Zivilgerichtsbarkeit des Circuit Court ist beschränkt, sofern die Parteien nicht einer unbeschränkten Zuständigkeit zustimmen. Die Zuständigkeit des Gerichts in Zivilverfahren beschränkt sich auf einen Streitwert von 38.092,14 €.

Der Circuit Court ist zuständig bei streitigen Nachlasssachen und in Verfahren betreffend Grundstückseigentum, -miete oder –pacht, sofern der Einheitswert des Grundstücks höchstens 253,95 € beträgt. Der Circuit Court ist ferner in Familiensachen einschließlich Trennung, Scheidung oder Nichtigerklärung der Ehe und für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des District Court zuständig.

Zivilsachen werden im Circuit Court vom Einzelrichter ohne Laienrichter entschieden. Er wird als Rechtsmittelgericht in Bezug auf den District Court in Zivilsachen tätig. Dabei wird die Rechtssache neuerlich verhandelt, und die Entscheidung des Circuit Court ist endgültig; es kann dagegen kein weiteres Rechtsmittel erhoben werden.

District Court

Der District Court verfügt über eine örtlich begrenzte, beschränkte Zuständigkeit. In Familiensachen ist er für Unterhalt, Wegweisung, Vormundschaft, Besuchsrechte und Vaterschaftsprozesse zuständig.

Der District Court ist zuständig für Zivilsachen, sofern der Streitwert nicht über 6.348,69 € hinausgeht.

Ein District Court befindet sich an 248 Standorten in ganz Irland (einschließlich Dublin). Der Gerichtsstand richtet sich im Allgemeinen nach dem Ort des Vertragsabschlusses, dem Aufenthaltsort oder Firmensitz des Beklagten.