Insolvenzverfahren, Fälle aus dem Alltag

Wie ist folgende erbrechtliche Situation zu lösen?

Erblasser E hatte eine Immobilie in den neuen Bundesländern.
Es besteht eine Erbengemeinschaft aus 16 Personen.
Nur eine Erbin lebt in Deutschland. Diese Erbin hat einen Anteil von 5/164.
Die Immobilie steht in der Altstadt und war teuer renoviert worden.

Aufgrund von massiven Baumängeln drohte die Immobilie in den Fußgängerbereich zu stürzen.

Die Stadt überzog die in Deutschland lebende Miterbin mit Zwangsgeldforderungen und drohte schlussendlich Ersatzvornahme an.

Die Miterbin verfügt nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel die Immobilie zu sanieren. Den im Ausland lebenden Miterben ist die Situation mehr oder weniger egal.

Lösung:

Es wurde daraufhin Nachlassinsolvenzverfahren beantragt. Das Nachlassinsolvenzverfahren wurde eröffnet.

Die Stadt stellte sich zuerst auf den Standpunkt, dass damit die in der Vergangenheit verhängten Zwangsgelder, die gegen die Miterbin persönlich ergangen sind und eine Größenordnung von fast 165.000,- € erreicht haben, durch das Nachlassinsolvenzverfahren nicht auf Null gestellt werden können.

Weiterhin vertrat die Stadt die Auffassung, dass auch wegen der Haftung für das Gebäude das Nachlassinsolvenzverfahren nicht ausreichend sei.

Praktisches Ergebnis war jedoch, dass nach Eröffnung des Nachlassinsolvenz-verfahrens die Stadt sich wegen der weiteren Absicherung sich nur noch an den Insolvenzverwalter gewandt hat. Die Zwangsgelder wurden nicht weiterverfolgt.