Grabpflege

Da die Grabpflege dem Totenfürsorgerecht entspringt, handelt es sich nicht um eine rechtliche, sondern um eine sittliche Pflicht des Erben. Es empfiehlt sich daher für den Erblasser, bereits zu Lebzeiten dafür Sorge zu tragen, dass alle Angelegenheiten rund um die Bestattung und Grabpflege eindeutig und zweifelsfrei geregelt werden. Dies kann einmal geschehen durch schriftliche Anordnungen oder auch testamentarische Regelungen.