Geschiedenenunterhalt über den Tod hinaus

Der geschiedene Ehegatte kann nach dem Tod des geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartners die Zahlung des monatlichen Unterhalts von dessen Erben verlangen.

Beispielsfall:

Der Erblasser E war zu einer Zahlung von monatlich 1.000,- € Unterhalt an seinen geschiedenen Ehepartner EP verurteilt worden. Erblasser E ist in zweiter Ehe mit Ehepartner EP2 verheiratet und hat aus dieser zweiten Ehe zwei Kinder. Als Erblasser E verstirbt, hinterlässt er ein Vermögen von rund 200.000,- €. Seine zweite Ehefrau EP2 wird aufgrund eines Berliner Testaments Alleinerbin auf den ersten Versterbensfall. EP2 muss den Ehegattenunterhalt von monatlich 1.000,- € an EP1 weiterzahlen, allerdings nur bis zur Höhe von 1/8 des vorhandenen Nachlasswertes (1/8 von 200.000,- €); also nur solange bis ein Betrag von 25.000,- € erreicht ist.

Diese Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehepartners ist bei der Testamentsplanung mit zu berücksichtigen.