Ersatzerbe

Ersatzerbe ist derjenige Erbe, der eingesetzt ist für den Fall, dass der ursprüngliche Erbe aus irgendeinem Grunde wegfällt. Der Ersatzerbe wird nur dann Erbe, wenn der erstmals eingesetzte Erbe nicht mehr Erbe werden kann.

Bei testamentarischer Erbeinsetzung sollte zusätzlich immer eine Ersatzerbenregelung getroffen werden, um Klarheit zu schaffen. Wird ein Ersatzerbe nicht benannt, so erfolgt Anwachsung, das heißt der Erbteil der übrigen Miterben vergrößert sich gemäß ihrer jeweiligen Erbquote.

Werden die „Kinder“ eingesetzt und ist ein Kind vor Testamentserrichtung unter Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass auch dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei gesetzlicher Erbfolge im Rahmen ihres Eintrittsrechts an die Stelle des Kindes treten würden.