In Deutschland hat sich die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien nahezu auf 1/3 reduziert innerhalb der letzten 10 Jahre.
Dies soll an folgenden Zahlen demonstriert werden:
2006 | 91.036 |
2007 | 91.788 |
2008 | 88.379 |
2009 | 86.617 |
2010 | 82.208 |
2011 | 73.038 |
2012 | 61.583 |
2013 | 47.617 |
2014 | 43.581 |
2015 | 37.889 |
Trotz in den letzten Jahren massiv gestiegener Immobilienpreise ist der Verkehrswert aller versteigerter Immobilien wie folgt gefallen:
2006 | 17,4 Milliarden |
2007 | 16,5 Milliarden |
2008 | 15,4 Milliarden |
2009 | 15,1 Milliarden |
2010 | 13,6 Milliarden |
2011 | 11,6 Milliarden |
2012 | 9,5 Milliarden |
2013 | 7,4 Milliarden |
2014 | 7 Milliarden |
2015 | 6 Milliarden |
Während die Zahl der Zwangsversteigerung in den letzten 10 Jahren gesunken ist, ist die Zahl der Teilungsversteigerung, die in dieser Zahl der Zwangsversteigerungen mitenthalten ist, massiv gestiegen.
Teilungsversteigerungen erfolgen aus dem Hintergrund, dass eine Mehrheit von Eigentümern oftmals aufgrund einer Erbfolge sich nicht einigen können, wie die Immobilie zu verwerten ist.
Die Zahl der Teilungsversteigerungen hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdreifacht.
Die Ursache wird dadurch gesetzt, dass entweder keine letztwilligen Verfügungen vorhanden sind, sodass eine Erbengemeinschaft Immobilieneigentümer wird bzw. Erblasser Testamente errichten, in welchen sie eine Mehrheit von Erben testamentarisch als Erben einsetzen, ohne dies mit einer Testamentsvollstreckung zu kombinieren.
Eine geschickte durchstrukturierte Testamentsgestaltung hilft Teilungsversteigerungen zu vermeiden.