Mitgeteilt von der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg
GKTG – Gerichtskommissionstarifgesetz
Das Optionsrecht gilt auch für Erwerber von Privatvermögen. Der Erwerb muss in den Jahren 2007 und 2008 von Todes wegen erfolgt sein. Die Option gilt nicht für Schenkungen. Bevor optiert wird, muss überprüft werden, ob das Optionsrecht Vor- oder Nachteile im konkreten Fall bringt.
Das Optionsrecht umfasst nur die neuen Bewertungsregeln und einen Teil der neuen erbschaftsteuerlichen Regeln.
OHG-Anteile sind im Regelfall unvererblich, d. h. sie fallen nicht in den Nachlass.
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Das Oder-Konto ist die Regelform des gemeinschaftlichen Kontos von Eheleuten. Bei einem Oder-Konto gilt die Vermutung, dass sich das Guthaben, welches sich auf dem Oder-Konto befindet, gleichmäßig auf die Kontoinhaber verteilt.
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