Erbrecht-Themen: K

Sozinische Klausel

Die sozinische Klausel (cautela sozini) ist eine Sonderform der Verwirkungsklauseln. In sozinischen Klauseln kann z. B. geregelt werden, dass ein Erbe, der gegen ihn verpflichtende Auflagen verstößt, nachträglich das testamentarische Erbrecht verliert.

Kunstgegenstände (Steuerrecht)

Kunstgegenstände sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG teilweise oder gänzlich steuerbefreit, wenn die Erhaltung des Kunstgegenstandes wegen seiner Bedeutung für die Kunst im öffentlichen Interesse liegt und unter der Voraussetzung, dass die jährlichen Kosten in der Regel die Einnahmen übersteigen und der Gegenstand zu Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht wird.
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Kettenschenkung (Steuerrecht)

Echte Kettenschenkungen führen dazu, dass bei jedem Schenkungsvorgang ein eigener steuerrechtlicher Tatbestand verwirklich wird, somit Schenkungssteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG für jeden Schenkungsfall separat festzustellen ist.
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Kettenschenkung (Zivilrecht)

Der Begriff der Kettenschenkung ist zu trennen vom Begriff der Schenkung unter Auflage. Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn der Beschenkte den ihm geschenkten Gegenstand ohne rechtliche Verpflichtung aufgrund eines eigenen Entschlusses an einen Dritten weiterschenkt. Es liegen somit mehrere hintereinander geschaltete Schenkungen vor, wobei es jedem Schenker freisteht, den ihm geschenkten Gegenstand weiterzuschenken.