Anzuwendendes Erbrecht
Für Ägypten gilt folgende Regelung:
Die Erbfolge in Ägypten richtet sich unabhängig von der europäischen Erbrechtsverordnung stets nach dem Heimatrecht des Erblassers.
Wenn also beispielsweise ein Deutscher in Ägypten verstirbt, wendet Ägypten deutsches Erbrecht an. Weiterlesen