Erbrecht-Themen: A

Allgemeines zum Erbrecht, Erbfolge im Allgemeinen, Ehegattenerbrecht

Gem. § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person das gesamte Vermögen des Erblassers als Ganzes auf eine oder andere Personen als Alleinerben bzw. Miterben über.

Dem deutschen Erbrecht ist das Vererben von Einzelgegenstände fremd. Wenn einzelne Gegenstände einzelnen Erben oder sonstigen Personen zugedacht werden sollen, dann muss dies im Rahmen eines Vermächtnisses geschehen. Weiterlesen

Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs einerseits durch Barabfindung und andererseits gegebenenfalls schenkungsweise.

Bei Überlassungsverträgen stellt der Vorbehaltsnießbrauch ein intelligentes Mittel dar zur Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und kann zur Absicherung der Alterseinkünfte der das Grundstück übertragenden Personen dienen.

Beim Vorbehaltsnießbrauch ist es so, dass der ursprüngliche Eigentümer die Erträgnisse bekommt, während der Beschenkte Eigentümer des Grundstücks wird. Weiterlesen

Apotheker Testament

Generell:

Gemäß § 3 Nr. 1 ApoG erlischt die Erlaubnis zum Betrieb der Apotheke, wenn Frau A als Betriebsinhaberin verstirbt.

Die Erlaubnis des Apothekers kann nicht vererbt werden bzw. im Rahmen eines Vermächtnisnehmers weitergeben werden.
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Güterstand in Deutschland im Erbfall

Welche Güter zählen zum Gemeinschaftsvermögen? Welche Güter zählen zum Eigenvermögen der Ehegatten? Was hat dies für Auswirkungen im Erbfall?

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die sog. Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist eine Gütertrennung. Das Vermögen der Eheleute wird nicht gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 BGB) durch die Vereinbarung. Dies gilt gleichfalls für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn (Mehrwert), den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch in Geld ausgeglichen, sobald die Zugewinngemeinschaft, durch Scheidung oder Tod, endet. Die Ehegatten sind in Hinblick auf Verfügungen über ihre Güter in aller Regel keinen Beschränkungen unterworfen und müssen nicht für Schulden des anderen einstehen.

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Ausgleichung

Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an Abkömmlinge, ausdrücklich werden hier nicht abgehandelt. Zuwendungen an Dritte, können sich auf verschiedene Weise auf den Erbfall auswirken.

Der Erbteil, nicht zu verwechseln mit Erbquote, eines Abkömmlings kann sich ändern, wenn der Abkömmling vom Erblasser bereits ausgleichungspflichtige Vorempfänge erhalten hat. Weiterlesen

Abgeltungssteuer

Grundsätzlich unterliegen seit dem 1. Januar 2009 auch Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- oder Terminmarktgeschäften zusammen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen wie Dividenden oder Zinsen der 25-prozentigen Abgeltungsteuer, die ohne Einflussnahme des Anlegers direkt vom jeweiligen Kreditinstitut einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt wird.

Beträgt der persönliche Steuersatz weniger als 25 %, kann die überschüssige Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung zurückerstattet werden. Diese Rückerstattung ist auch bei ausländischer Quellensteuer vorgesehen. Eine Anrechnung erfolgt allerdings nur insoweit, als im jeweiligen ausländischen Staat kein Anspruch auf teilweise oder volle Erstattung der dort einbehaltenen Quellensteuer besteht.

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Adoption

Die Adoption von Stiefkindern ist nur nach eingehender Prüfung der gesamten Rechtsfolgen vorzunehmen.

Die Adoption nur unter dem Aspekt des Erbrechts und des Steuerrechts zu betrachten mit dem Ziel der Gleichstellung der Stiefkinder mit den leiblichen Kindern ist unzutreffend und von Seiten des Beraters ein Beratungsfehler. Erbrechtliche in Schlagworten formulierte Internetpublikationen legen die Überlegung nahe Adoption zur Gleichstellung von gemeinsamen ehelichen Kindern und Stiefkindern vorzunehmen, ohne ausreichend auf die Voraussetzungen und Folgen einzugehen.

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Altersvorsorge/Bevölkerungsentwicklung

Aufgrund der negativen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird die Vorsorge für das Alter immer entscheidender.

Die Zahl der Versterbensfälle lag im Jahr 2010 bei 859.000 Personen. Die Zahl der Versterbensfälle ist in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichfalls ist auch die Zahl der Geburten gestiegen von 2008 665.000 auf 2009 678.000.

Es ist allerdings so, dass die Schere zwischen Geburten und Versterbensfälle weiter aufgehen wird, da der Anstieg bei den Sterbefällen höher ausfällt, als bei den Geburten. Derzeit liegt die Zahl der Versterbensfalle um 181.000 höher als die Zahl der Geburten mit steigender Tendenz.

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Adoption von Stiefkindern generell sinnvoll?

Die Adoption von Stiefkindern ist nur nach eingehender Prüfung und Beratung der gesamten Rechtsfolgen vorzunehmen.

Die Adoption nur unter dem Aspekt des Erbrechts zu betrachten mit dem Ziel der Gleichstellung der Stiefkinder mit den leiblichen Kindern ist unzutreffend. Erbrechtliche in Schlagworten formulierte Internetpublikationen legen die Überlegung nahe Adoption zur Gleichstellung von gemeinsamen ehelichen und Stiefkindern vorzunehmen, ohne ausreichend auf die Voraussetzungen und Folgen einzugehen.

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Auskunftspflicht Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, einem Vermächtnisnehmer Auskunft über Bankkonten zu erteilen, wenn diese vom Erblasser dem Vermächtnisnehmer zugewandt worden sind.

Es besteht eine Auskunftspflicht des Testamentsvollstreckers gegenüber Vermächtnisnehmern im Hinblick auf die nach Testamentserrichtung eingetretene Entwicklung von vermächtnisweise zugewandten Forderungen gegen eine Bank
(OLG Oldenburg, Urteil vom 20.04.2000).

Altersvorsorge Elternunterhalt, Schonvermögen, Altersvorsorgeschonvermögen

Schonvermögen beim Elternunterhalt aus Vermögen jedenfalls 5 % des Bruttoeinkommens seit Arbeitsbeginn

Grundsätzlich muss auch das eigene Vermögen für Unterhaltsleistungen eingesetzt werden.

Der BGH (AZ: XII ZR 98/04) hat entschieden, dass dem unterhaltspflichtigen Kind, welches aus seinem Vermögen unterhaltspflichtig ist, beim Elternunterhalt Schonvermögen verbleiben muss in Höhe von jedenfalls 5 % seines Bruttoeinkommens bis zum Renteneintritt.

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Altersvorsorge contra Verpflichtung Elternunterhalt

Wenn Eltern ins Senioren- oder Pflegeheim kommen, reichen Rente und Pflegeversicherung und sonstige Einnahmen oftmals nicht aus, um die Kosten dafür zu decken.

Die Ersparnisse der Eltern sind schnell aufgebraucht. Das Sozialamt unternimmt zunächst einmal die Kosten. Doch das Sozialamt ist gehalten, das Geld von den Kindern wieder zurückzufordern (§94 SGB XII). Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (BGB, § 1601). Die Berechnungsmethoden der Sozialämter sind allerdings sehr unterschiedlich, so dass es oft zu nicht nachvollziehbaren Forderungen kommt. „Je nach Berechnung kann es geschehen, dass Kinder, die Elternunterhalt zahlen sollen, bei gleichem Einkommen in einem Bundesland aufkommen, in einem anderen gar nichts zahlen müssen“ führt Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg, Augsburg, aus der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, aus.

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Adoption, Nacherbenvermerk

Das OLG Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2009, AZ: 8 W 863/09, entschieden, dass ein Nacherbenvermerk im Grundbuch nicht gelöscht werden darf, wenn eheliche Abkömmlinge als Nacherben bezeichnet werden.

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Ausschlagung, Erbschaft wurde fahrlässig ausgeschlagen

Meint der potenzielle Erbe, der aus zuverlässiger Quelle die Information hat, es befinde sich ein „größerer Geldbetrag“ auf dem Girokonto seiner verstorbenen Mutter, die Erbschaft sei „wohl eher“ überschuldet und stellt sich sodann nach ersten Ermittlungen ein Nachlass von mindestens 20.000,00 € heraus, so kann er seine notarielle Ausschlagungserklärung nicht mit der Begründung anfechten, er habe die Erbschaft irrtümlich für überschuldet gehalten (OLG Düsseldorf 5.9.08, I-3 Wx 123/08, Abruf-Nr. 090378).

Altersvorsorge, veränderte Altersstruktur

Aufgrund der deutlich längeren Lebenserwartung muss sowohl bei Schenkungen als auch bei der Testamentsgestaltung mit beachtet werden, dass ein immer größerer Teil des eigenen Vermögens für Alters- und Krankheitsvorsorge, wie Pflegeheimkosten, benötigt wird. Zudem ist bei dieser Vermögensplanung mit zu berücksichtigen, dass gerade im ländlichen Bereich die Immobilienwerte eher eine fallende Tendenz als eine steigende haben. Die richtige Zusammensetzung des Vermögens im Alter spielt eine immer größere Rolle.

Aufgrund zahlreicher Falschberatungen haben Senioren ihr Vermögen in risikobehaftete Anlagen investiert. Es sollte hier eine Altersliquiditätsplanung vorgenommen werden, die mit berücksichtigt, dass ältere Immobilien immer höhere Reparaturaufwendungen haben und dass zudem zahlreiche Finanzprodukte die versprochenen Renditen nicht mehr bringen. Bei der Testamentsplanung ist daher zwischen risikofreiem und risikobehaftetem Vermögen zu differenzieren.

Vorsorgevollmacht, Altersvorsorgevollmacht

Achtung unbrauchbare Formularsätze im Internet.

Es ist im hohen Umfang nunmehr feststellbar, dass immer mehr vollkommen unbrauchbare Altersvorsorgevollmachtsformulare von verschiedenen Organisationen im Internet veröffentlicht werden.
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Ausstattung

Ausstattungen sind Vermögenswerte, die ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling vom Erblasser anlässlich der Eheschließung oder zur Erlangung einer eigenen Lebensstellung erhalten hat.
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Auslegung

Oftmals werden Testamente ungenau formuliert. Die unverständlichen, widersprüchlichen und mehrdeutigen Inhalte müssen daher ausgelegt werden.
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Auskunft

Um über die Höhe des Nachlasses einen ausreichenden Kenntnisstand zu erlangen, hat der Erbe Auskunftsansprüche gegenüber allen Vertragspartnern des Erblassers, insbesondere über Banken, Versicherungen etc.
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Ausgleichung von Zuwendungen

Ausgleichung bedeutet, dass Vorempfänge berücksichtigt werden, um den Nachlassbestand nach dem Willen des Erblassers wertmäßig unter den gemeinsam erbenden Abkömmlingen aufzuteilen.
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Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Der Erblasser kann durch Teilungsanordnungen, Anrechnungsbestimmungen in Bezug auf Vorempfänge, Anordnungen von Vorausvermächtnissen zugunsten einzelner Miterben oder Ausschluss der Auseinandersetzung die Art und Weise der Erbauseinandersetzung vorausplanen.
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Auflage

Eine Auflage ist eine Verpflichtung, die testamentarisch einem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt wird.
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Aufgebotsverfahren

Das Aufgebotsverfahren beim Nachlass sollte dann betrieben werden, wenn Erben befürchten müssen, dass der Nachlass überschuldet ist.
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Anwalt / Notar

Da lediglich der Abschluss eines Erbvertrages der notariellen Beurkundung bedarf, nicht jedoch die Errichtung eines Testamentes, ist für die Frage, ob man für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung zum Anwalt oder zum Notar gehen soll, wichtig, den Unterschied in der Beratung durch den Anwalt oder Notar zu kennen.
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Amtliche Verwahrung

Ein notarielles Testament ist zwingend in die amtliche Verwahrung zu nehmen.

Ein handschriftliches Testament kann ebenfalls in die amtliche Verwahrung zum Nachlassgericht gegeben werden, es kann jedoch auch an einem anderen sicheren Ort verwahrt werden.

Anwachsung

Im Falle der Anwachsung erhöht sich ein bereits feststehender Erbteil nochmals dadurch, dass, wegen des Vorversterbens eines Miterben oder der Ausschlagung durch einen Miterben oder Erbverzicht desselben, der Miterbe wegfällt, so dass sich der Erbteil der verbleibenden Erben entsprechend um den Erbteil des Weggefallenen erhöht. Der Erblasser kann jedoch im Testament die Anwachsung ausdrücklich ausschließen bzw. einen Ersatzerben für den Wegfall eines Erben benennen.

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Im Erbfall geht der Nachlass automatisch auf den Erben über. Derjenige, der kraft Gesetzes oder letztwilliger Verfügung zum Erben berufen ist, muss die Annahme seiner Erbschaft nicht ausdrücklich erklären. Das Gesetz gibt dem Erben allerdings das Recht der Ausschlagung.
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Anhörung des Betroffenen

Die Anhörung zum Beispiel eines Betreuten durch das Vormundschaftsgericht ist im Betreuungsverfahren vorgeschrieben zum Beispiel vor Verfügungen über Erbrechte, Pflichtteile und Vermächtnisse.

Amtsgericht

Für erbrechtliche Angelegenheiten ist das Amtsgericht (Nachlassgericht) zuständig.

Akteneinsicht in Nachlassakten

Diese ist dem Rechtsanwalt, in bestimmen Fällen dem Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ vorbehalten und richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen des BGB oder FGG.

Adoption

Zunächst muss unterschieden werden zwischen der Adoption eines Minderjährigen und der eines Volljährigen.
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Abkömmlinge

Unabhängig davon, ob ehelich, nichtehelich oder adoptiert, sind alle Nachkommen in direkter Linie, wie beispielsweise Kinder, Enkel oder Urenkel sogenannte Abkömmlinge.
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Abstammung

Voraussetzung für das gegenseitige gesetzliche Erbrecht ist, dass die Frage nach der Abstammung geklärt wurde.
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