Eingetragene Lebenspartnerschaft

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein eheähnliches Rechtsverhältnis, in dem zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit miteinander verbunden sind.

Beide Partner erhalten dadurch ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht, einschließlich eines Anspruchs auf den Pflichtteil. Die Lebenspartner können die gesetzliche Erbfolge durch letztwillige Verfügung beibehalten, abändern oder abschließen. Darüber hinaus ist es ihnen möglich, einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Nicht gleichgestellt sind die Lebenspartner allerdings bezüglich der Erbschaftsteuer. Abgesehen von dem geringeren Steuerfreibetrag unterliegen sie der unzugünstigen Steuerklasse III.