Ehegattentestamente, Schlusserbeinsetzung und Pflegekräfte

Die Anforderungen an ehegemeinschaftlichen Testamenten mit der Konsequenz der Schlusserbeinsetzung der ehegemeinschaftlichen Kinder muss dringend vor dem Hintergrund der möglichen Verheiratungssituation und Pflegekräften überdacht werden.

Es mehren sich die Fälle, in denen Pflegekräfte der erstversterbenden Ehefrau dann anschließend Ehepartner des überlebenden Ehepartners werden.

Trotz Schlusserbeinsetzung, die anfechtbar sein kann, wird dann systematisch betrieben, dass auf Grund angeblichen lebzeitiger Eigeninteresses hier Vermögensverschiebungen betrieben werden.

Ca. 11 % des Nachlassvermögens in der Größenordnung zwischen 100.000 € bis
1 Mio. € gehen an Pflegekräfte durch Schenkungen bzw. als Erbe an Pflegekräfte, die dann den überlebenden Ehepartner heiraten.

Vorschlag: Wiederverheiratungsklausel, Anfechtungsverzicht, Vormerkungen, Vor und Nacherbfolge.