DDR-Erbrechtsbestimmungen

Die Bestimmungen des DDR-Erbrechts gelten für alle Erbfälle, die vor dem 03.10.1990 auf dem Gebiet der damaligen DDR eingetreten sind. Mit Ausnahme der Testamente, die von DDR-Bürgern in der Zeit vom 01.01.1976 bis zum 02.10.1990 errichtet wurden, werden alle derzeitigen Erbrechtsfälle nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt.