Dänemark: Anwaltsgebühren

Das anwaltliche Gebührenrecht ist in verschiedenen Gebührentabellen geregelt, die von der Rechtsanwaltskammer erlassen werden.

Gebühren-/Kostentragung

Das dänische Recht kennt keinen gesonderten Kostenausspruch, mit dem die Kosten des Verfahrens einschließlich der Rechtsanwaltskosten ganz oder teilweise einer Partei auferlegt werden. Das Gericht ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet – auch ohne Antragstellung – im Urteil der obsiegenden Partei einen Pauschalbetrag zuzusprechen, der sich an den Gebührentabellen orientiert, häufig aber nicht alle Gebühren und Kosten der obsiegenden Partei deckt.