Behindertentestament

Um den Rückgriff des Sozialhilfeträgers beim behinderten Kind zu vermeiden, können die Eltern eine besondere Testamentsgestaltung wie Vor- und Nacherbschaft vornehmen, damit dem Kind zwar nicht das Vermögen an sich, jedoch letztlich die Nutzung daraus bleibt. Hinzu kommt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dergestalt, dass der Testamentsvollstrecker dem behinderten Kind die Nutznießung an der Vorerbschaft zukommen lässt. Durch geschickte Abfassung des Behindertentestaments kann dem behinderten Kind mit Hilfe regelmäßiger konkreter Zuwendungen ermöglicht werden, unabhängig von der Sozialhilfe Erleichterungen im täglichen Leben zu erlangen.