Bankkonto: Was passiert mit den Daueraufträgen und Sepa-Lastschriften im Fall des Todes des Kontoinhabers?

Wenn denn der Erblasser alleiniger Kontoinhaber war und er lediglich einen als Erben eingesetzt hat, dann kann dieser Erbe nach Nachweis der erbrechtliche Legitimation – Erbschein, gegebenenfalls Testament mit Eröffnungsprotokoll und der entsprechenden Legitimation im Sinne des Geldwäschegesetzes sämtliche Daueraufträge kündigen und sämtliche Sepa-Lastschriften widerrufen.

Festzuhalten ist, dass die Bank jedoch von sich aus nicht verpflichtet ist ohne Anweisung des Erben hier Daueraufträge zu stoppen bzw. Sepa-Lastschriften nicht auszuführen.

Oftmals herrscht hier irrig die Auffassung von Erben, dass die Bank ja vom Tod des Kontoinhabers Kenntnis hat und dann verpflichtet wäre, hier diese Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge zu stoppen. Dem ist nicht so.

Etwas komplexer wird es, wenn der Erblasser mehrere Personen hinterlässt.

Es gehen dann sämtliche vertraglichen Verpflichtungen des Erblassers auf den oder die Erben über.

Wenn so etwas vorliegt, dann müssen an sich beide Erben bzw. wenn wir mehrere Personen als Erben haben, die Mitglieder der Erbengemeinschaft hier in Bezug auf Daueraufträge und Sepa-Lastschrift tätig werden.

Es ist allerdings so, wenn die Kündigung des Dauerauftrages und der Widerruf der Sepa-Lastschriften eine ordnungsgemäße, sinnvolle Maßnahme ist, dann kann gestoppt werden mit der Mehrheit.

Dies ist natürlich problematisch, wenn es eine Zweier-Erbengemeinschaft gibt. Wenn der eine Erbe der Auffassung ist, dass der Dauerauftrag weiterhin ausgeführt werden soll, während der andere Erbe die Meinung vertritt, dass dies zu stoppen ist haben wir eine Pattsituation.

Rein rechtlich gesehen müsste derjenige der kündigen will, den anderen Miterben auf Zustimmung auf Kündigung gerichtlich in Anspruch nehmen.

An dieser Stelle wird mitgeteilt, dass dies natürlich ziemlich umständlich ist.

In der Praxis hat es sich oftmals ergeben, dass wenn ein Miterbe widerruft dann die Bank/Sparkasse diesem Widerruf nachkommt.

Rein rechtlich gesehen ist allerdings der Stopp der Sepa-Lastschriften und der Daueraufträge nicht korrekt.