Bankkonto und Vermächtnis

Viele Testamentserrichter gehen davon aus, dass im Rahmen einer Testamentserrichtung und einer Formulierung, die lautet wie folgt:

Mein Enkel/meine Enkelin erhält vermächtnisweise mein Bankkonto/Sparkonto bei der XY-Bank/Sparkasse.

Dass dann der Enkel/die Enkelin dieses Konto erhält.

Diese Annahme ist unzutreffend.

Der Vermächtnisnehmer hat lediglich gegenüber dem Erben einen Anspruch auf Auszahlung des Kontoguthabens, das sich auf diesem Konto befindet.

Es muss nämlich differenziert werden zwischen dem Kontoguthaben, welches vermächtnisweise dem Begünstigten zugedacht werden kann von der Kontobeziehung, die nicht im Rahmen einer Vermächtnisanordnung zugedacht werden kann.

Aus diesem Grund lautet auch die deutlich verbesserte Vermächtnisanordnung:

Mein Enkel/meine Enkelin erhält das Kontoguthaben, das sich auf dem Konto bei der Bank/Sparkasse zum Zeitpunkt meines Ablebens befindet.

Die Vermächtnisanordnung im Bereich der Konten/Sparguthaben bei Banken und Sparkassen muss mit Sorgfalt betrieben werden.

Anzumerken ist, dass hier bei ausländischen Konten noch eine besondere Sorgfalt an den Tag zu legen ist und dass ggf., wenn spanisches Recht gewählt werden kann, ggf. das Vermächtnis unmittelbar gegenüber der Bank, vollkommen anders als in Deutschland, umgesetzt werden kann.