Bankkonten in der Schweiz, Erbfall

Oftmals vermuten Erben, dass der Erblasser Konten oder Depots in der Schweiz hatte, ohne dass sie konkrete Anhaltspunkte haben. Wie müssen dann die Erben in einer derartigen Angelegenheit vorgehen?

Welche Vermögenswerte sind Gegenstand der Suche?
Sämtliche nachrichtenlosen Vermögenswerte (Sparheft, Konti Inklusive Nummern- und Pseudonymkonti, Depots Schließfächer) bei Banken in der Schweiz mit einem Wert von mehr als CHF 100,-. Die Suche nach abgeschlossenen Kundenbeziehungen ist nicht möglich.

Wann werden Vermögenswerte nachrichtenlos?
Sobald die Schweizer Bank feststellt, dass der Kontakt zum Kunden und dessen bevollmächtigten Personen abgebrochen ist

  • wenn Schreiben von der Bank in der Schweiz nicht mehr zugestellt werden können
  • bei banklagernder Korrespondenz, Sparheften und Schließfächern wenn die Schweizer Bank konkrete Kenntnis hat, dass der Kunde verstorben ist – spätestens jedoch nach 10 Jahren ohne Kontakt mit dem Kunden und dessen Bevollmächtigten und Bemühungen der Schweizer Bank zur Wiederherstellung des Kontaktes ohne Erfolg geblieben sind.

Was macht die Schweizer Bank, wenn Vermögenswerte nachrichtenlos geworden sind?
Sie speist die Angaben zum Inhaber und Bevollmächtigten in eine zentrale Datenbank ein, auf welche ausschließlich die Anlaufstelle des Schweizerischen Bankenombudsman Zugriff hat.

Was ist die Aufgabe der Anlaufstelle?
Die Anlaufstelle überprüft anhand des Fragebogens und der eingereichten Dokumente, ob der Antragsteller (Erbe) zur Suche legitimiert ist. Im positiven Fall erfolgt die gewünschte Abfrage in der zentralen Datenbank und der Antragsteller wird über das (vorläufige) Ergebnis orientiert.

Wieso kann das Ergebnis nur vorläufig sein?
Aufgrund unterschiedlicher Kriterien a die Meldung in die zentrale Datenbank. kann eine gesuchte Bankbeziehung im Moment der Abfrage durch die Anlaufstelle noch nicht im System gemeldet sein. Im Extremfall erfolgt die Meldung durch die Bank in die zentrale Datenbank erst 10 Jahre nach der Suche durch die berechtigte Person.

Was geschieht, wenn eine gesuchte Kundenbeziehung erst nach erfolgter Abfrage durch die Anlaufstelle von der Bank in der Schweiz als nachrichtenlos erkannt wird?
Dieser Fall wird von System abgedeckt. Die zentrale Datenbank meldet der Anlaufstelle, wenn ein früher abgefragter Name zu einem spätern Zeitpunkt von einer Bank ins System gemeldet wird.

Was sollten Sie beachten?

  • Die Namen der vermuteten Bankkunden sind möglichst vollständig anzugeben.
  • Spätere Adressenänderungen der Antragsteller sollten der Anlaufstelle gemeldet werden, damit sichergestellt ist, dass die bei Bedarf kontaktiert werden können.

Download:

Fragebogen zur Suche nachrichtenloser Vermögenswerte bei Banken in der Schweiz (.pdf, 53 KB)