Ausstattung

Ausstattungen sind Vermögenswerte, die ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling vom Erblasser anlässlich der Eheschließung oder zur Erlangung einer eigenen Lebensstellung erhalten hat.

Ausstattungen sind regelmäßig ausgleichungspflichtig, das heisst die einzelne Zuwendung wird auf den Erbteil angerechnet. Der Erblasser kann den ausgleichungspflichtigen Betrag durch letztwillige Verfügung festlegen.