Ausland, Ehe

Für das Erbrecht des Ehegatten ist entscheidend, ob eine wirksame Ehe zwischen den Parteien geschlossen wurde.

Erfolgte die Eheschließung beispielsweise in Italien, so ist nach italienischem Recht zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Eheschließung vorliegen. Eine im Ausland nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehe kann jedoch ungültig sein, wenn sie beispielsweise gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechtes verstößt.