Auskunftspflicht Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, einem Vermächtnisnehmer Auskunft über Bankkonten zu erteilen, wenn diese vom Erblasser dem Vermächtnisnehmer zugewandt worden sind.

Es besteht eine Auskunftspflicht des Testamentsvollstreckers gegenüber Vermächtnisnehmern im Hinblick auf die nach Testamentserrichtung eingetretene Entwicklung von vermächtnisweise zugewandten Forderungen gegen eine Bank
(OLG Oldenburg, Urteil vom 20.04.2000).