Abkömmlinge

Unabhängig davon, ob ehelich, nichtehelich oder adoptiert, sind alle Nachkommen in direkter Linie, wie beispielsweise Kinder, Enkel oder Urenkel sogenannte Abkömmlinge.

Ihnen steht grundsätzlich als Erben der ersten Ordnung ein gesetzliches Erbrecht, sowie ein Pflichtteilsrecht zu. Für den Fall, dass keine Abkömmlinge, das heisst Nachkömmlinge in direkter Linie, vorhanden sind, kann den indirekten Nachkommen (zum Beispiel Nichten und Neffen etc.) ein gesetzliches Erbrecht zustehen. Ein Pflichtteilsrecht folgt daraus allerdings nicht.