Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, dauernde Last, Wart und Pflege – Wertberechnung
Nach Anlage 9 zu § 14 BewG ist der jährliche Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung nach folgender Tabelle zu bestimmen:
Dieser Wert wird benötigt, um im Bereich des Pflichtteilsrechts den Wert einer Gegenleistung bei Immobilienüberlassungen berechnen zu können.
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