Erbrecht-ABC

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Gattungsvermächtnis

Eine weitere Möglichkeit, einer bestimmten Person einzelne Vermögenspositionen zuzuwenden, liegt in der Anordnung von Gattungsvermächtnissen.
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Islamisches Erbrecht / Ägypten / Vermächtnis

Das Vermächtnis nach ägyptischem Recht, welches bis 1/3 des Nachlasses umfassen kann, hat im Gegensatz zum deutschen Recht unmittelbare dingliche Wirkung, d. h., dass der Vermächtnisnehmer unmittelbar den Gegenstand erwirkt.

So kann z. B. selbstverständlich eine Ehefrau christlichen Glaubens von ihrem Ehemann, der Ägypter muslimischen Glaubens ist, nach islamischem Recht in der Ausprägung ägyptischen Rechts die Ehewohnung über das Vermächtnis erhalten.

Internetveröffentlichungen stellen oftmals nur auf das Erbrecht in Bezug auf Erbfolge ab und übersehen vermächtnisweise Regelungen.

Quotenvermächtnis

Der Erblasser kann auch durch die Anordnung eines Vermächtnisses bestimmen, dass der Vermächtnisnehmer eine gewisse Quote, entweder vom Gesamtnachlass oder auch eine gewisse Quote vom Bankguthaben bekommen soll.
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Stückvermächtnis

Wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung dem durch Vermächtnis Begünstigten einen konkreten Gegenstand zuwenden will, handelt es sich um ein Stückvermächtnis.
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Vermächtnis

Der Erblasser kann durch Anordnungen in seinem Testament einem Dritten einen bestimmten Vermögensgegenstand zuwenden. Die Zuwendung geschieht durch ein Vermächtnis.
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Vermächtnisnehmer

Der Vermächtnisnehmer ist nicht an der Nachlassauseinandersetzung beteiligt.
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Vermächtnissurrogat

Hatte der Erblasser den in seiner letztwilligen Verfügung bezeichneten Vermächtnisgegenstand zu seinen Lebzeiten veräussert und befindet sich der Erlös aus dieser Veräusserung noch im Nachlass, so kann der Vermächtnisnehmer grundsätzlich keinen Anspruch geltend machen, dass er nunmehr statt des Vermächtnisgegenstandes den Kauferlös erhält.
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Wahlvermächtnis

Neben der Aussetzung von Stückvermächtnissen hat der Erblasser auch die Möglichkeit, mit Hilfe eines sog. Wahlvermächtnisses letztwillig zu bestimmen, dass der Vermächtnisnehmer sich aus mehreren Gegenständen einen Gegenstand aussuchen kann.
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