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Erbrecht in der Türkei

Das materielle Erbrecht ist in der Türkei in den Artikeln 495 ff. ZGB geregelt.

Gleich wie im deutschen Erbrecht ist das Erbrecht normiert im Bürgerlichen Gesetzbuch.

In der Türkei wird, wie in Deutschland, zwischen der gesetzlichen Erbfolge einerseits und der gewillkürten Erbfolge durch Testament bzw. Erbvertrag andererseits unterschieden. Weiterlesen

Nachlassabwicklung in der Türkei

Für die Annahme der Erbschaft ist ein Zutun des Erben nicht erforderlich. Er muss jedoch die Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich deutlich und innerhalb der gesetzlichen Frist zum Ausdruck bringen. Wenn der Erbe dies nicht macht, verwirkt er sein Ausschlagungsrecht und erwirbt die Erbschaft vorbehaltlos gemäß Art. 610 Abs. 1 ZGB. Die Frist zur Ausschlagung beträgt 3 Monate ab Kenntnis vom Erbfall, Art. 606 ZGB.

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Türkisches Erbrecht: Fragen und Antworten

Nach welchem Erbrecht richtet sich die Erbfolge, wenn ein türkischer Staatsangehöriger in Deutschland verstirbt?

Übersetzung in türkischer Sprache zum Download:
Türkisches Erbrecht (.pdf, 148 KB)

Im deutsch-türkischen Verhältnis bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht nach den §§ 14 ff. der Anlage zu Art. 20 des Deutsch-Türkischen Konsularvertrages vom 28.05.1929 (Nachlassabkommen/NA). Gemäß § 14 NA bestimmen sich die erbrechtlichen Verhältnisse in Ansehung des beweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser zur Zeit seines Todes hatte, und in Ansehung des unbeweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, in dem dieser Nachlass liegt.

Für in Deutschland belegenem unbeweglichen Nachlass gilt bei einem türkischen Erblasser zwingend deutsches Recht.

Für deutsche Immobilien eines türkischen Erblassers tritt mithin stets Nachlassspaltung ein. Für bewegliches Vermögen eines türkischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in Deutschland gilt türkisches Erbrecht.
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