Erbrecht-ABC

Das Erbrecht ABC ist ein Service der:

Anfechtung einer letztwilligen Verfügung

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die in einem Erbvertrag oder Testament getroffenen Verfügungen anzufechten.
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Anwalt / Notar

Da lediglich der Abschluss eines Erbvertrages der notariellen Beurkundung bedarf, nicht jedoch die Errichtung eines Testamentes, ist für die Frage, ob man für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung zum Anwalt oder zum Notar gehen soll, wichtig, den Unterschied in der Beratung durch den Anwalt oder Notar zu kennen.
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Auflage

Eine Auflage ist eine Verpflichtung, die testamentarisch einem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt wird.
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Auslegung

Oftmals werden Testamente ungenau formuliert. Die unverständlichen, widersprüchlichen und mehrdeutigen Inhalte müssen daher ausgelegt werden.
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§ 2200 BGB: Ernennung durch das Nachlassgericht

(1) Hat der Erblasser in dem Testament das Nachlassgericht ersucht, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen, so kann das Nachlassgericht die Ernennung vornehmen.

(2) Das Nachlassgericht soll vor der Ernennung die Beteiligten hören, wenn es ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann.

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Behindertentestament

Um den Rückgriff des Sozialhilfeträgers beim behinderten Kind zu vermeiden, können die Eltern eine besondere Testamentsgestaltung wie Vor- und Nacherbschaft vornehmen, damit dem Kind zwar nicht das Vermögen an sich, jedoch letztlich die Nutzung daraus bleibt. Hinzu kommt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dergestalt, dass der Testamentsvollstrecker dem behinderten Kind die Nutznießung an der Vorerbschaft zukommen lässt. Durch geschickte Abfassung des Behindertentestaments kann dem behinderten Kind mit Hilfe regelmäßiger konkreter Zuwendungen ermöglicht werden, unabhängig von der Sozialhilfe Erleichterungen im täglichen Leben zu erlangen.

Berliner Testament

Beim “Berliner Testament” wird der Ehegatte zum Vollerben und die ehegemeinschaftlichen Kinder oder Dritte als Schlusserben eingesetzt.
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Dauertestamentsvollstreckung

Die Dauer der Testamentsvollstreckung kann vom Erblasser selbst bestimmt werden. Trifft der Erblasser keine zeitliche Bestimmung, so ordnet das Gesetz einen Zeitraum von 30 Jahren an. Danach endet die Testamentsvollstreckung.

Demenzerkrankung, Vermögensvorsorge, Testament, Testamentsvollstreckung, Pflegevermächtnis

Der Wunsch nach einem möglichst langen Leben ist mit dem Wunsch nach einem ebenso lange währenden guten Gesundheitszustand oftmals nicht vereinbar. (Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung). “So erfreulich es ist, dass das Leben der Bundesbürger länger dauern kann – damit verbunden ist, dass gegen das Ende hin häufig Krankheiten auftreten, die im Zeitraum von 1900 – 2000 seltener waren, weil weniger Menschen bis ins hohe Alter überlebten.”

Der demografische Wandel in Deutschland zu einer überalterten Gesellschaft ist nicht mehr umzukehren. Die Zahl der alten Menschen führt dazu, dass auch die Zahl der an Demenz Erkrankten stetig steigen wird. Es gilt: “Je fortgeschrittener das Alter, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit an unterschiedlichen Arten der Demenz und körperlichen Gebrechen zu erkranken.”

Ab dem 80. Lebensjahr steigt die Zahl der Erkrankungen stark. Rund ein Drittel der über 90-Jährigen hat eine demenzielle Erkrankung. Frauen sind, da sie eine höhere Lebenserwartung (im Durchschnitt überleben weibliche Ehepartner ihre männlichen Ehepartner um 8-12 Jahre) haben, häufiger betroffen. In Deutschland werden im Jahr 2050 15 % der Gesamtbevölkerung 80 Jahre oder älter sein. Das wird bedeuten, dass bei einer Gesamtbevölkerung von dann 70 Millionen Einwohnern 2,5 bis 3,0 Millionen von Demenz betroffen sind. Heute leben in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen, die an Demenz erkrankt sind bei einer Gesamtbevölkerung von 80 Millionen. Erwartet wird, dass sich die Zahl der Demenz-Kranken bis 2050 verdoppeln wird. In den neuen Bundesländern, die von Alterung besonders betroffen sind, wird diese Zunahme bereits 2025 erreicht sein. Die Generationen, die sich dann als Kinder, Schwiegerkinder, Enkel oder auch als professionelle Pflegekräfte um demenziell Erkrankte kümmern könnten, wird deutlich kleiner.

In Deutschland werden etwa 70 % der rund 1,3 Millionen Menschen mit Demenz zu Hause versorgt. Überwiegend haben die Töchter der Betroffenen die Aufgabe übernommen. Die Töchter bilden mit über 40 Prozent die Mehrheit der pflegenden Angehörigen, die Ehefrauen mit 25 Prozent, die Ehemänner mit 15 Prozent und die Schwiegertöchter mit zehn Prozent.

Die Überalterung der Gesellschaft trifft Deutschland besonders im europäischen Vergleich, da die Geburtsraten hier früh eingebrochen sind. Zudem erfolgte eine Auswanderung, die höher ist als die Einwanderung, wobei die Auswanderer zur jüngeren Bevölkerungsgruppe gehören und somit der Überalterungsprozess massiv beschleunigt wird. Einwanderer sind oftmals Angehörige sozial schwächerer Gruppen und zudem im Durchschnitt älter als die Auswanderer. Die Sozialkassen müssen sich also bei stetig zunehmenden Anspruchstellern auf immer weniger zahlungskräftige Beitragszahler einstellen.

Diejenigen, die Leistungen erhalten, müssen sich auf ein reduziertes Leistungsangebot einstellen, der Staat, in Form seiner Sozialkassen, wird die Leistungen nicht mehr erbringen können. Es wird daher die Pflege von älteren Menschen im Ausland eine der Folgen sein.

Die Förderung von Pflege durch Familienangehörige, von alternativen Wohn- und Lebensformen werden in Zukunft gefordert sein.

Zusätzlich muss erbrechtlich die Pflege interessant gemacht werden, dies heißt, dass die pflegenden Personen aus dem Nachlass Vermächtnisse als Belohnung bzw. Entgelt erhalten, bzw. erhalten sollen. Da bei Abfassung des Testaments oftmals noch unbekannt ist, wer in welchem Umfang die Pflege vornimmt, wird die Erfüllung der Vermächtnisse einem Dritten übertragen.

Gerade im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten ist der Abschluss eines entsprechenden Dienstvertrages mit Lohncharakter eine Notwendigkeit.
Es müssen hierbei die steuerlichen und abgabemäßigen Vorschriften beachtet werden. Diese Lösung, wonach der Pflegende sogleich bezahlt wird, stellt die oftmals beste Lösung dar.

Drei-Zeugen-Testament

Das Drei-Zeugen-Testament stellt eine Besonderheit in Form eines Nottestaments dar. Es kann vor 3 Zeugen errichtet werden, wobei einer der Zeugen das Testament für den Erblasser schreiben muss.
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