Portugal: Anwaltsgebühren
Eine gesetzliche Gebührenordnung ist in Portugal nicht vorhanden. Die Höhe des Anwaltshonorars ist damit eine Frage individueller Vereinbarung. Unzulässig ist ausschließlich ein Erfolgshonorar. Der Abschluss einer Honorarvereinbarung wird dringend empfohlen.
Gebühren-/Kostentragung
Die unterliegende Partei muss grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Gerichtsgebühren tragen. Die außergerichtlichen Kosten, d.h. das Honorar des Rechtsanwalts, trägt jede Partei selbst.
Portugal: Ehegattenerbrecht
Der Ehegatte erhält als Erbe erster Ordnung mindestens 1/4 und als Erbe zweiter Ordnung mindestens 2/3.
Neben weiteren Ordnungen ist er Alleinerbe, so dass er Geschwister vollständig von der Erbfolge verdrängt.
Portugal: Erbschaftsteuer
Portugal hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 01.01.2004 abgeschafft.
Portugal: Erbschaftsteuer, Steuerklassen
Steuerklassen und Freibeträge im portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Rechtslage bis zum 31.12.2003
| Steuerklasse I | Ehegatten und Abkömmlinge, die 18 Jahre oder älter sind (auch adoptierte Kinder) |
3.641,22 Euro |
| Steuerklasse II | Verwandte in aufsteigender Linie und Geschwister | 374,20 Euro (für Verwandte in aufsteigender Linie wird beim Erwerb von Todes wegen ein zusätzlicher Freibetrag von 1.820,61 Euro gewährt) |
| Steuerklasse III | Verwandte der Seitenlinie bis zum dritten Grade (zum Beispiel Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten) | 374,20 Euro |
| Steuerklasse IV | Alle sonstigen Erwerber | 374,20 Euro |
Portugal: Erbschaftsteuer, Steuertarif
Steuertarifder portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuer
Rechtslage bis zum 31.12.2003
| Steuerpflichtiger Erwerb in Euro | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III | Steuerklasse IV |
| bis 3.641,22 | 0 | 7% | 13% | 16% |
| von 3.641,23 bis 14.265,22 | 3% | 10% | 17% | 20% |
| von 14.265,62 bis 36.312,49 | 6% | 13% | 21% | 25% |
| von 36.312,50 bis 71.328,10 | 9% | 16% | 25% | 30% |
| von 71.328,11 bis 178.968,68 | 13% | 21% | 31% | 36% |
| von 178.968,69 bis 355.343,62 | 17% | 26% | 38% | 43% |
| mehr als 355.343,62 | 24% | 32% | 45% | 50% |
Portugal: Gesetzliche Erbfolge
Erben erster Ordnung sind der Ehegatte und die Abkömmlinge.
Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und weitere Vorfahren sowie der Ehegatte.
Erben dritter Ordnung sind die Geschwister und die weiteren Verwandten bis zur vierten Linie.
Portugal: Nachlassvollmachten
Vollmachten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, eine trans- oder postmortale Vollmacht ist dem portugiesischem Recht unbekannt.
Eine Rechtswahl hinsichtlich des auf die Vollmacht anwendbaren Rechts ist zulässig. Wählt der Vollmachtgeber in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts, welches sowohl trans- als auch die postmortale Vollmacht zulässt, wird dies in Portugal im Regelfall anerkannt.
