Erbrecht-ABC

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Österreich: Anwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich entweder nach dem “Rechtsanwaltstarifgesetz” (Gebührenhöhe abhängig vom Streitwert), nach den “Autonomen Honorarrichtlinien” oder nach vertraglicher Vereinbarung. Mit Vereinbarung sind “Erfolgszuschläge” zulässig, Erfolgshonorare sind unzulässig.

Gebühren-/Kostentragung

In gerichtlichen Verfahren werden durch das Gericht der unterliegenden Partei die Kosten des Verfahrens nach dem “Rechtsanwaltstarifgesetz” auferlegt. Die Mehrkosten im Rahmen von Honorarvereinbarungen trägt die obsiegende Partei selbst.

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