Nachlassinsolvenzverfahren, Berichtstermin, Abwahl des gerichtlich bestellten Nachlassinsolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter hat im Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage zu berichten.
Im Berichtstermin hat der Nachlassinsolvenzverwalter darzulegen, ob Aussichten bestehen, Teile des Nachlasses zu erhalten.
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