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Irland: Anwaltsgebühren

Es gibt keine allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Berechnung der Anwaltshonorare. Früher bestehende Regelungen wurden durch den Competition Act von 1991 beseitigt. Der Solicitor vereinbart mit seinen Mandanten die Berechnungsgrundlage für die Honorarbestimmung. Die einfachste Berechnungsart folgt dem für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Zeitaufwand, Bei seiner Abrechnung wird der Solicitor neben dem Zeitaufwand insbesondere die Schwierigkeit und Eilbedürftigkeit eines Auftrages berücksichtigen. Gemäß dem Solicitors (Amendment) Act von 1994 sind die Solicitors seit Februar 1995 verpflichtet, ihre Mandanten umgehend schriftlich über die anfallenden bzw. voraussichtlich anfallenden Kosten oder zumindest über die Berechnungsgrundlage der Kosten und Gebühren zu informieren.

Ist der Mandant mit der Abrechnung seines Solicitors nicht einverstanden, so kann er diese in streitigen Angelegenheiten dem Taxing Master des High Court zur Überprüfung vorlegen; in außergerichtlichen Angelegenheiten kann entweder die Law Society oder der Taxing Master mit der Überprüfung beauftragt werden, was in der Regel mit weiteren Kosten verbunden ist. Der Soiicitor kann das ihm von einem säumigen Mandanten geschuldete Honorar als vertraglich geschuldetes Entgelt beitreiben. Jeder Mandant kann von der Law Society verlangen, dass sie seiner Beschwerde über erhöhte Gebührenforderung nachgeht.

Auch das Honorar des Barristers ist gesetzlich nicht geregelt und muss im Einzelfall vereinbart werden. Die auf Seiten des Barrister angefallenen Kosten werden dem Mandanten vom Soiicitor nach Erledigung des Mandats in Rechnung gestellt. In umfangreicheren und langwierigeren Angelegenheiten können Soiicitor und Barrister dem Mandanten auch Zwischenabrechnungen stellen. Ein Barrister rechnet für sämtliche Beratungen, für die von ihm verfassten Entwürfe und Schriftsätze sowie für schriftliche Stellungnahmen und Gutachten ab. Für die Vorbereitung der gerichtlichen Verhandlung und den ersten Tag des Auftretens vor Gerichts ist ein brieffee und für jeden nachfolgenden Verhandlungstag ein refresher fee geschuldet. Im Streitfalle kann auch die Honorarabrechnung eines Barristers einer Überprüfung unterworfen werden.

Kostenrisiko

Der Soiicitor berät den Mandanten über die mit den einzelnen Verfahrensschritten verbundenen Kosten. Dagegen zählen Auskünfte über Kosten zumeist nicht zu den Aufgaben eines Barristers. Mit der Veranschlagung und der Überprüfung von Kosten können Legal cost accountants beauftragt werden. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten berechnen diese für ihre Tätigkeit zumeist ein Honorar in Höhe von 10% des geforderten Betrages.

Irland: Instanzenweg in Zivilsachen

Supreme Court
(mit Sitz in Dublin)
Rechtsmittelgericht

High Court
(mit Sitz in Dublin)
Gericht erster Instanz und Rechtsmittelgericht für die Urteile des Circuit Court und bestimmter anderer Gerichte

Circuit Court
(mit Sitz in jeder der 26 Hauptstädte der Grafschaften)
Gericht erster Instanz bei einem Streitwert bis zu € 38.092,14 und
Rechtsmittelgericht für Urteile des District Court und bestimmter anderer Gerichte

District Court
(mit Sitz in den 23 Bezirken)
Gericht erster Instanz bei einem Streitwert bis zu € 6.348,69 (einschließlich Bagatellverfahren) und für Handelssachen bei einem Streitwert bis zu € 1.269,74
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