Ausland, Ehe
Für das Erbrecht des Ehegatten ist entscheidend, ob eine wirksame Ehe zwischen den Parteien geschlossen wurde.
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Ausland, Vermögen
Bei Auslandsimmobilien gilt nicht das deutsche, sondern das am gelegenen Ort geltende Erbrecht. Mehr zum Thema Ausland, Vermögen —>
Ägyptisches Erbrecht / deutsches Erbrecht / ordre public
Das OLG Frankfurt hat am 10.05.2010 folgende Entscheidung gefällt:
Die Bestimmung des ägyptischen Erbrechts, dass beim Tod eines Ehegatten eine Ehefrau weniger erbt als ein Ehemann, kann einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen.
Die Bestimmung des ägyptischen Erbrechts, dass die Religionsverschiedenheit der Ehegatten (hier: muslimischer Ehemann und christliche Ehefrau) ein Erbhindernis darstellt, kann ebenfalls einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen.
Auch wenn die Eheleute in Paris ihren Lebensmittelpunkt hatten, stellt es für die Anwendung des deutschen ordre public einen hinreichenden Inlandsbezug dar, wenn die Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist und es um einen Teilerbschein hinsichtlich des in Deutschland befindlichen Vermögens geht.
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Ägyptisches Erbrecht und Nachlassspaltung
Im Gegensatz zum deutschen Erbrecht kennt das ägyptische Erbrecht kein Pflichtteilsrecht.
Wenn ein ägyptischer Erblasser muslimischen Glaubens mit Vermögen in Deutschland und in Ägypten verstirbt, kann es zur Nachlassspaltung kommen, d. h. dass es zwei separat zu behandelnde Vermögensmassen gibt.
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Österreich: Anwaltsgebühren
Die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich entweder nach dem “Rechtsanwaltstarifgesetz” (Gebührenhöhe abhängig vom Streitwert), nach den “Autonomen Honorarrichtlinien” oder nach vertraglicher Vereinbarung. Mit Vereinbarung sind “Erfolgszuschläge” zulässig, Erfolgshonorare sind unzulässig.
Gebühren-/Kostentragung
In gerichtlichen Verfahren werden durch das Gericht der unterliegenden Partei die Kosten des Verfahrens nach dem “Rechtsanwaltstarifgesetz” auferlegt. Die Mehrkosten im Rahmen von Honorarvereinbarungen trägt die obsiegende Partei selbst.
Bankkonten in der Schweiz, Erbfall
Oftmals vermuten Erben, dass der Erblasser Konten oder Depots in der Schweiz hatte, ohne dass sie konkrete Anhaltspunkte haben. Wie müssen dann die Erben in einer derartigen Angelegenheit vorgehen?
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Belgien: Anwaltsgebühren
In Belgien besteht keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, so dass eine Honorarvereinbarung vor Beauftragung empfohlen wird. Das übliche Rechtsanwaltshonorar beziffert sich auf 10% bis 15% des Streitwerts, bei hohen Streitwerten auch niedriger.
Gebühren-/Kostentragung
In Gerichtsverfahren hat die unterlegene Partei ausschließlich die Gerichtskosten zu tragen. Die Rechtsanwaltskosten trägt – auch die obsiegende Partei – jede Partei selbst, sofern diese nicht gesondert als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Dänemark: Anwaltsgebühren
Das anwaltliche Gebührenrecht ist in verschiedenen Gebührentabellen geregelt, die von der Rechtsanwaltskammer erlassen werden.
Gebühren-/Kostentragung
Das dänische Recht kennt keinen gesonderten Kostenausspruch, mit dem die Kosten des Verfahrens einschließlich der Rechtsanwaltskosten ganz oder teilweise einer Partei auferlegt werden. Das Gericht ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet – auch ohne Antragstellung – im Urteil der obsiegenden Partei einen Pauschalbetrag zuzusprechen, der sich an den Gebührentabellen orientiert, häufig aber nicht alle Gebühren und Kosten der obsiegenden Partei deckt.
DDR-Erbrechtsbestimmungen
Die Bestimmungen des DDR-Erbrechts gelten für alle Erbfälle, die vor dem 03.10.1990 auf dem Gebiet der damaligen DDR eingetreten sind. Mit Ausnahme der Testamente, die von DDR-Bürgern in der Zeit vom 01.01.1976 bis zum 02.10.1990 errichtet wurden, werden alle derzeitigen Erbrechtsfälle nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt.
Die Ehefrau im islamischen Erbrecht
Teilweise wird von Rechtsanwaltskanzleien ausgeführt, dass die rechtliche und finanzielle Position der Ehefrau im islamischen Erbrecht schwach sei.
Dies ist in dieser unreflektierten Art unzutreffend.
Der Erbteil der Ehefrau beläuft sich auf ein Viertel des Nachlasses.
