Erbrecht-ABC

Das Erbrecht ABC ist ein Service der:

Denkmalschutz, denkmalgeschützte Gebäude, Erbschaftsteuerbefreiung

Gemäß § 13 Nr. 2 a ErbStG wird für Baudenkmäler, die denkmalgeschützt sind und die nachfolgenden Voraussetzungen aufweisen, eine Steuerbefreiung gewährt.

Die Steuerbefreiung wurde im Gegensatz zum bisher geltenden Erbschaftssteuerrecht von 60 auf 85% erhöht.
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Erbfall, Energieeinsparverordnung

Seit Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung. Dies hat auch Auswirkungen auf die Weitergabe von Immobilien im Todesfall. Die Energieeinsparverordnung trifft die Erben, die eine im Nachlass befindliche Immobilie sanieren wollen.

Erben, die lediglich eine Kleinsanierung älterer geerbter Immobilien beabsichtigen, müssen darauf achten, ob sie mehr oder weniger als 10 % der Fläche der Außenwände, des Daches oder der Fenster erneuern wollen.

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Immobilien, Erbschaftsteuer, Bewertung bebauter Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser

Ein- und Zweifamilienhäuser werden nach dem Vergleichswertverfahren beurteilt.

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert der Immobilie durch den Kaufpreis bestimmt, der bei Verkäufen von anderen Immobilien ermittelt wurde, die vergleichbar sind.

Derzeit fehlt allerdings oftmals eine entsprechende vergleichbare Aufstellung über Immobilien.

Immobilien, vermietete Immobilien, Steuerstundung, Erbschaftsteuergesetz

Wenn der Erblasser eine Immobilie im Sinne des § 13 c Abs. 3 ErbStG hinterlässt, so kann der Erwerber, unabhängig ob er Erbe oder Vermächtnisnehmer ist, beim zuständigen Finanzamt eine Stundung beantragen.

Die Stundung ist dann zu gewähren, soweit der Erbe oder Vermächtnisnehmer die Steuer, die durch den Erwerb der Immobilie anfällt im Rahmen des Erbfalls, nur durch Veräußerung gerade dieses Vermögens aufbringen kann. Es wird insoweit auf § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG verwiesen.

Die Stundung kann nicht gewährt werden, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer, die auf das begünstigte Vermögen entfallende Erbschaftsteuer aus weiterem Vermögen, das er durch Erbanfall oder vermächtnisweise erhalten hat, befriedigen kann.

Internationales Erbrecht – Vermögen im Ausland

Der Wunsch nach einer eigenen Ferienimmobilie im Ausland wird immer häufiger realisiert. Die Immobilie in Italien oder auf Mallorca zählt zu den Favoriten der deutschen Eigentümer, wobei eine deutliche Zunahme von Immobilienerwerbungen in der Türkei und Marokko feststellbar ist.

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Sicherheitenverwertung im Erbfall

Aktueller Fall durch Banken in den Westlichen Wäldern, Lech-Zusam, Ausgangsfall (abgewandelt).

Erblasser E hatte eine Eigentumswohnung erworben und diese durch Aufnahme eines Darlehens hinsichtlich des noch fehlenden Kaufpreisanteils finanziert. Zugunsten einer Bank wurde an der Immobilie eine Grundschuld eingetragen. Die Eintragung der Grundschuld erfolgte erstrangig. Zusätzlich wurde zur Verbesserung der Zinskonditionen noch ein bei der Darlehen ausreichenden Bank befindliches Wertpapierdepot verpfändet. Als der Erblasser verstarb, bestand ein Darlehensrest von 60.000,- €.

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Teilungsversteigerung – Bekanntgabe der Terminsbestimmung

Zwischen Terminsanberaumung und dem Versteigerungstermin sollen höchstens 6 Monate liegen, § 36 Abs. 2 ZVG.
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Teilungsversteigerung – Gebot

Das Vollstreckungsgericht gibt im Versteigerungstermin bekannt, ab welchem Betrag die Bieter ein Gebot abgeben können.

Teilungsversteigerung – kein Zutritt für den Sachverständigen

Im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren kann es dazu kommen, dass eine der Parteien dem Sachverständigen keinen Zutritt zum Haus bzw. zur Wohnung gewährt.
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Teilungsversteigerung – Sicherheitsleistung

Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung 10 % des festgesetzten Verkehrswertes. Auch der mitbietende Miterbe/Miteigentümer muss hier eine Sicherheitsleistung von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes erbringen.
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